Datenschutzgesetz 2018

 

 

Datenschutzordnung der Feuerwehrkapelle Waldkatzenbach
als Anlage zur Satzung


 
Allgemeine Grundsätze

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den
Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des gültigen
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) . Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit
Personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein  Datenschutzmanagementsystem
gewährleistet.
Mit dem Beitritt eines Mitgliedes zum Verein erfolgt eine Datenschutzrechtliche Unterrichtung des
Mitgliedes gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO. Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten
erheben (Aufnahmeauftrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die
Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind. (siehe Art 6 Abs. 2 DSGVO)
Für die Nutzung von Personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in den Print- Onlinemedien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des Vereins) wird bei
Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.
 

Beitritt zum Verein


Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein folgende Personenbezogenen Daten auf:
-  Vor- und Zuname
-  Geschlecht
-  Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
-  Kommunikationsdaten (Telefon, Handy, E-Mail)
-  Geburtsdatum
Die Personenbezogenen Daten werden in einem Vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches
durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter
geschützt ist.
Sonstige Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur erhoben und verarbeitet, wenn Sie zur Erfüllung des Vereinszwecks nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, dass der Verarbeitung
entgegensteht.
 


Austritt aus dem Verein


Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten
werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der
Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu Vereins- bzw.
Verbandsinternen Zwecken verwendet werden. Personenbezogene Daten des austretenden
Mitgliedes, die die Kassenverwaltung des Vereines betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen
Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.

 

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Übermittlung von Daten bei der Mitgliederversammlung

Als Mitglied des Blasmusikverbandes Odenwald Bauland ist der Verein verpflichtet, seine aktiven
Mitglieder an den übergeordneten Verband jeweils mit Stichtag 01.01. des Kalenderjahres zu melden.
Die Datenweitergabe an den Verband, einem Dachverband im Verhältnis zum Verein, stellt eine
Datenübermittlung i.S.d. Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG dar.
Übermittelt werden dabei Personenbezogene Daten nach dem Meldestandard des Verbandes.
Die sind insbesondere bei aktiven Mitgliedern folgende Daten:
-  Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht                          
-  Ehrungsdaten (bisher erhaltene Ehrungen des Verbandes)
-  Instrument
-  Datum, Beitritt zur aktiven Mitgliedschaft
-  Mitwirkung in Gruppierungen des Vereins
Bei aktiven Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung
(Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder), wird die vollständige Adresse mit Telefonnummer,
E-Mailadresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.
Fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder werden nur statistisch, also ohne namentliche
Meldung übermittelt.
Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an den übergeordneten Verband, dass die Daten ausschließlich für Verbandsinterne Zwecke verwendet werden dürfen.
Eine Überlassung an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der Mitglieder des Vereines.
Die Übermittlung der Mitgliederdaten erfolgt in einem Datentechnisch Verschlüsselten Verfahren.


Sonstige Übermittlung von Daten an Dachverbände

Als Mitglied des Blasmusikverbandes Odenwald Bauland kann der Verein zur Erfüllung seiner
Aufgaben Personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an den Kreisverband übermitteln:
-  Beantragung von Ehrungen nach der Ehrungsordnung des Kreisverbandes: Vor- und Zuname,
   Anschrift, Geburtsdatum
-  Anmeldung zu Lehrgängen des Verbandes: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum
-  Anmeldung zu Fachtagungen und Veranstaltungen des Verbandes: Vor- und Zuname,
   Anschrift, Geburtsdatum
Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem Datentechnisch verschlüsselten Verfahren.
 
 
 
 
 
 
                                                                                                    
 

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Pressearbeit

Der Verein informiert die Tageszeitung und das Ortsblatt über Vereinsveranstaltungen.
Diese Informationen werden auch über die Vereinshompage mitgeteilt.
Personenbezogene Daten werden hierbei nicht übermittelt.
 

Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung
und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten am schwarzen Brett des Vereines bekannt. Dabei könne Personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung
widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt im Bezug in auf das
widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett.
 

Mitgliederverzeichnis

Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die
im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordung eine besondere Funktion ausüben,
welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert.
Vollzugriff haben bei der Feuerwehrkapelle Waldkatzenbach
1.Vors; 2.Vors; Schriftführer; Kassier; EDV Beauftragter
 

Hinweis auf Beschwerden

Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz
steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden Württemberg
zur Verfügung.


Die Beschwerde kann online eingereicht werden unter:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/beschwerde-online-einreichen/
 
 
 
 
 
 
 
 

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